Todesfall zu Hause

Todesfall zu Hause

  • Benachrichtigung des behandelnden Arztes (=Hausarzt). Dieser stellt den ärztlichen Behandlungsschein aus.
  • Verständigung des Totenbeschau-Arztes
  • Gibt der Totenbeschau-Arzt die Verstorbene/den Verstorbenen frei, wird die/der Verstorbene von uns abgeholt und für die Bestattung eingekleidet.

Wir übernehmen auch sämtliche weiteren Behördenwege gerne für Sie.
Beurkundung des Todesfalles:

  • Anzeige des Todes
  • Dokumente der/des Verstorbenen:
    •  Geburtsurkunde
    • Staatsbürgerschaftsnachweis
    • Heiratsurkunde
    • Meldenachweis
    • Bei Verwitweten: Abschrift aus dem Sterbebuch
    • Bei Geschiedenen: Scheidungsurteil
    • Bei Akademikern: urkundlicher Nachweis akademischer Grade
    • Bei nichtösterreichischen StaatsbürgerInnen: Reisepass

Der Standesbeamte stellt nach der Eintragung im Sterbebuch folgende Urkunden/Formulare aus:

  • Todesbescheinigung
  • Abschrift aus dem Sterbebuch (gebührenpflichtig). Diese wird für verschiedene Abmeldungen (z.B. von Versicherungen) benötigt.
  • Todesbestätigung (zur Abmeldung bei der Sozialversicherung, bzw. zur Geltendmachung eines eventuellen Bestattungskostenbeitrags)