Todesfall an einem anderen Ort
Sterbefall im Ausland
Stirbt ein österreichischer Staatsbürger im Ausland setzt sich üblicherweise die dort ansässige Behörde (Botschaft) mit Ihnen in Verbindung.
Über das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten (1010 Wien, Ballhausplatz 2, Tel. 01 531 15 0) beantragen Sie die Überführung des Verstorbenen nach Österreich.
Todesfall an einem öffentlichen Ort
Verstirbt eine Person an einem öffentlichen Ort, so werden die nächsten Angehörigen von der Polizei über den Todesfall informiert. In diesem Zuge wird auch mitgeteilt, in welches Krankenhaus der Verstorbene zur genauen Klärung der Todesursache verbracht wurde.
Information über die Freigabe erhalten Sie am folgenden Werktag. Gerne übernimmt Bestattung Kainer alle weiteren Schritte (Freigabe des Verstorbenen, Beurkundung am Standesamt etc.) für Sie.