Todesfall im Krankenhaus
Ihr Angehöriger stirbt im Krankenhaus, Pensionistenheim oder einer Pflegeanstalt:
Anruf beim Bestattungsunternehmen. Bestattung Kainer, Tel. 0664 9105410.
Kleider (ausgenommen Schuhe), mit denen der Verstorbene zur Einsargung bekleidet werden soll, übergeben Sie bitte uns.
Beurkundung des Todesfalles:
- Anzeige des Todes
- Dokumente des Verstorbenen:
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Heiratsurkunde
- Meldenachweis
- Bei Verwitweten: Abschrift aus dem Sterbebuch
- Bei Geschiedenen: Scheidungsurteil
- Bei Akademikern: urkundlicher Nachweis akademischer Grade
- Bei nichtösterreichischen Staatsbürgern: Reisepass
Der Standesbeamte stellt nach der Eintragung im Sterbebuch folgende Urkunden/Formulare aus:
- Todesbescheinigung
- Abschrift aus dem Sterbebuch (gebührenpflichtig). Diese wird für verschiedene Abmeldungen (z.B. von Versicherungen) benötigt.
- Todesbestätigung (zur Abmeldung bei der Sozialversicherung, bzw. zur Geltendmachung eines eventuellen Bestattungskostenbeitrags)