Todesfall im Krankenhaus

Ihr Angehöriger stirbt im Krankenhaus, Pensionistenheim oder einer Pflegeanstalt:

Anruf beim Bestattungsunternehmen. Bestattung Kainer, Tel. 0664 9105410.
Kleider (ausgenommen Schuhe), mit denen der Verstorbene zur Einsargung bekleidet werden soll, übergeben Sie bitte uns.

Beurkundung des Todesfalles:

  • Anzeige des Todes
  • Dokumente des Verstorbenen:
    • Geburtsurkunde
    • Staatsbürgerschaftsnachweis
    • Heiratsurkunde
    • Meldenachweis
    • Bei Verwitweten: Abschrift aus dem Sterbebuch
    • Bei Geschiedenen: Scheidungsurteil
    • Bei Akademikern: urkundlicher Nachweis akademischer Grade
    • Bei nichtösterreichischen Staatsbürgern: Reisepass

Der Standesbeamte stellt nach der Eintragung im Sterbebuch folgende Urkunden/Formulare aus:

  • Todesbescheinigung
  • Abschrift aus dem Sterbebuch (gebührenpflichtig). Diese wird für verschiedene Abmeldungen (z.B. von Versicherungen) benötigt.
  • Todesbestätigung (zur Abmeldung bei der Sozialversicherung, bzw. zur Geltendmachung eines eventuellen Bestattungskostenbeitrags)