Feuerbestattung

Ein Krematorium ist ein behördlich genehmigter Ort zur Einäscherung von Verstorbenen. Die Überführung übernimmt immer ein Bestattungsunternehmen. In einem speziellen Sarg wird der/die Verstorbene der Einäscherung zugebracht. Es besteht selbstverständlich die Möglichkeit zuvor noch vom Dahingeschiedenen Abschied zu nehmen, die Anwesenheit der Hinterbliebenen bei der Einäscherung ist aber nicht zwingend erforderlich, die feierliche Trauerfeier kann zuvor oder danach stattfinden.
Das gesetzlich definierte Behältnis, die Urne oder Aschenkapsel, wird zuletzt in einem Erdgrab oder einem Urnenhain bestattet.

Die Aufbewahrung des/der Verstorbenen im eigenen Heim muss behördlich beantragt werden und ist mit Verwaltungskosten verbunden. Bedenken Sie auch, dass die Aufbewahrung an einem privaten Ort anderen Menschen die Möglichkeit nimmt, auch zu einem späteren Zeitpunkt von dem/der Verstorbenen Abschied zu nehmen oder stille Zwiesprache zu halten.