Todesfall zu Hause
Todesfall zu Hause
- Benachrichtigung des behandelnden Arztes (=Hausarzt). Dieser stellt den ärztlichen Behandlungsschein aus.
- Verständigung des Totenbeschau-Arztes
- Gibt der Totenbeschau-Arzt die Verstorbene/den Verstorbenen frei, wird die/der Verstorbene von uns abgeholt und für die Bestattung eingekleidet.
Wir übernehmen auch sämtliche weiteren Behördenwege gerne für Sie.
Beurkundung des Todesfalles:
- Anzeige des Todes
- Dokumente der/des Verstorbenen:
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Heiratsurkunde
- Meldenachweis
- Bei Verwitweten: Abschrift aus dem Sterbebuch
- Bei Geschiedenen: Scheidungsurteil
- Bei Akademikern: urkundlicher Nachweis akademischer Grade
- Bei nichtösterreichischen StaatsbürgerInnen: Reisepass
Der Standesbeamte stellt nach der Eintragung im Sterbebuch folgende Urkunden/Formulare aus:
- Todesbescheinigung
- Abschrift aus dem Sterbebuch (gebührenpflichtig). Diese wird für verschiedene Abmeldungen (z.B. von Versicherungen) benötigt.
- Todesbestätigung (zur Abmeldung bei der Sozialversicherung, bzw. zur Geltendmachung eines eventuellen Bestattungskostenbeitrags)